(1818). In Beziehung auf die Disposition des §. 4. des unterm heutigen Tage erlassenen Patentes, wegen Errichtung eines Dienstboten-Amtes, allhier wird den hiesigen Einwohnern hierdurch aufgegeben: Dresden, am 1. März 1818 / [Unterzeichnet:] Das Stadt-Polizei-Collegium.
Cita Chicago Style (17a ed.)In Beziehung Auf Die Disposition Des §. 4. Des Unterm Heutigen Tage Erlassenen Patentes, Wegen Errichtung Eines Dienstboten-Amtes, Allhier Wird Den Hiesigen Einwohnern Hierdurch Aufgegeben: Dresden, Am 1. März 1818 / [Unterzeichnet:] Das Stadt-Polizei-Collegium. [Dresden], 1818.
Cita MLA (8a ed.)In Beziehung Auf Die Disposition Des §. 4. Des Unterm Heutigen Tage Erlassenen Patentes, Wegen Errichtung Eines Dienstboten-Amtes, Allhier Wird Den Hiesigen Einwohnern Hierdurch Aufgegeben: Dresden, Am 1. März 1818 / [Unterzeichnet:] Das Stadt-Polizei-Collegium. 1818.