Auszug aus der Deutschen Wehr- und Kontrol-Ordnung vom 22. November 1888 die von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, einschließlich der zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, und Mannschaften des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten zu beobachtenden Bestimmungen enthaltend
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Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Freiberg i.S. :
Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch,
1889
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Schlagworte: |
Exemplar | Live-Status nicht verfügbar |
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