Hartmann, H. (1889). Auszug aus der Deutschen Wehr- und Kontrol-Ordnung vom 22. November 1888 die von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, einschließlich der zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, und Mannschaften des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten zu beobachtenden Bestimmungen enthaltend. Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Hartmann, H. Auszug Aus Der Deutschen Wehr- Und Kontrol-Ordnung Vom 22. November 1888 Die Von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, Einschließlich Der Zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, Und Mannschaften Des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten Zu Beobachtenden Bestimmungen Enthaltend. Freiberg i.S.: Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch, 1889.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)Hartmann, H. Auszug Aus Der Deutschen Wehr- Und Kontrol-Ordnung Vom 22. November 1888 Die Von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, Einschließlich Der Zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, Und Mannschaften Des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten Zu Beobachtenden Bestimmungen Enthaltend. Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch, 1889.