Cita APA (7a ed.)

Hartmann, H. (1889). Auszug aus der Deutschen Wehr- und Kontrol-Ordnung vom 22. November 1888 die von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, einschließlich der zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, und Mannschaften des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten zu beobachtenden Bestimmungen enthaltend. Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch.

Cita Chicago Style (17a ed.)

Hartmann, H. Auszug Aus Der Deutschen Wehr- Und Kontrol-Ordnung Vom 22. November 1888 Die Von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, Einschließlich Der Zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, Und Mannschaften Des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten Zu Beobachtenden Bestimmungen Enthaltend. Freiberg i.S.: Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch, 1889.

Cita MLA (8a ed.)

Hartmann, H. Auszug Aus Der Deutschen Wehr- Und Kontrol-Ordnung Vom 22. November 1888 Die Von Gemeindebehörden, Militärpflichtigen, Einschließlich Der Zum Einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, Und Mannschaften Des Beurlaubtenstandes in Friedenszeiten Zu Beobachtenden Bestimmungen Enthaltend. Druck und Commissions-Verlag von Ernst Mauckisch, 1889.

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